Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufsbedingungen der GroMM GmbH

§1 Geltungsbereich

Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Individuelle zwischen den Vertragsparteien getroffene schriftliche Vereinbarungen haben Vorrang gegenüber diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Handelsklauseln werden gemäß den INCOTERMS 2020 ausgelegt.

§2 Angebot und Vertragsabschluss

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

§3 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen — auch in elektronischer Form —, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§4 Preise und Zahlung

Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und Fracht zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung und des Transports werden gesondert in Rechnung gestellt.

Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das genannte Konto zu erfolgen. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der gesamte Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung fällig.

Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 oder mehr Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

§5 Zurückbehaltungsrechte

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§6 Lieferzeit und Lieferbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung DAP (Delivered At Place). Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Lieferzeit maximal 8 Wochen.

Kann der Besteller die ordnungsgemäße Zustellung nicht sicherstellen, hat der Besteller durch Bereitstellung von geeigneten Flurförderfahrzeugen dafür Sorge zu tragen, dass die Waren am Bestimmungsort entladen werden.

Bei Annahmeverzug des Bestellers können wir Schadensersatz verlangen. Die Verzugsentschädigung beträgt 0,5 % des Lieferwertes pro vollendete Woche, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes.

§7 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§8 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter unverzüglich mitzuteilen.

Der Besteller ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuveräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen.

Sicherheiten werden freigegeben, wenn ihr Wert die gesicherten Forderungen um mehr als 10% übersteigt.

§9 Gewährleistung und Mängelrüge

Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware. Wir bessern nach oder liefern Ersatzware. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

Mängelansprüche bestehen nicht bei unerheblichen Abweichungen, natürlicher Abnutzung oder Schäden durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung oder ungeeignete Betriebsmittel.

§10 Sonstiges

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Unternehmens. Alle Vereinbarungen sind schriftlich niedergelegt.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Stand: März 2026